Autoservice Vierden Elmers + Kehn GbR


Verkehr/Mobilität

Entschädigung auch für Fahrradfahrer

Eine Entschädigung für den Nutzungsausfall nach einem Unfall ist auch für Radfahrer möglich

Selbst besonders vorsichtige Fahrradfahrer können in einen Verkehrsunfall geraten. Wird das Rad dabei beschädigt, kann der Eigentümer für den Nutzungsausfall entschädigt werden. Das besagt ein Urteil des Landgerichts Lübeck, das kürzlich veröffentlicht wurde. Die Nutzungsausfallentschädigung sei nicht auf motorisierte Fahrzeuge beschränkt, so das Gericht. Ein Radfahrer, der regelmäßig mit dem Rad zur Arbeit fährt und auf dem Weg unverschuldet in einen Unfall gerät, habe demnach die gleichen Rechte wie ein Autofahrer.

Im konkreten Fall wurde das etwa 4.000 Euro teure Fahrrad bei dem Unfall schwer beschädigt, der Radfahrer selbst war aber noch fahrtüchtig. Allerdings war das Rad erst nach 35 Tagen vollständig repariert und wieder nutzbar. Da der Betroffene damit täglich zur Arbeit radelte, sprach ihm das Landgericht Lübeck Schadensersatz für das Rad und eine Nutzungsausfallentschädigung von knapp 200 Euro zu.

Zu viel High-Tech im Auto

Viele Autofahrer sind laut einer Studie der Dekra mit der Technik ihres Fahrzeugs überfordert

Zu viele Knöpfe, zu viele Funktionen, schlichtweg zu viel High-Tech im Auto – was viele Autofahrer insgeheim schon dachten, bestätigt nun eine aktuelle Umfrage der Sachverständigen-Organisation Dekra. Von 1.700 befragten Autofahrern haben mehr als drei Viertel Probleme bei der Bedienung von elektronischen Geräten im Fahrzeug. 40 Prozent fürchten sogar, dass zu viel Technik ablenken könnte.

Die größten Schwierigkeiten haben die Autofahrer mit Navigationssystemen und komplexen Bediensystemen über Multifunktionshebel oder Joysticks. Mit der Telefon- und Audioanlage kämpfen elf Prozent der Befragten.

Vorteile der Technik im Blick

Dennoch sind die meisten Autofahrer (78 Prozent) von den Vorteilen des technischen Fortschritts – Sicherheit und Komfort – überzeugt. Ein Viertel der Befragten hat das bereits am eigenen Leib erlebt: Sie gaben an, dass die moderne Technik sie in gefährlichen Situationen schon vor Schlimmerem bewahrt hat.

Ein Vorurteil scheint die Studie allerdings auch zu bestätigen: Während das Alter kaum Auswirkungen auf die Bediensicherheit hat, beeinflusst das Geschlecht umso mehr. Frauen tun sich schwerer als Männer – sie sehen häufiger die Gefahr, dass die Technik ablenken könnte und sind seltener von ihren Vorteilen überzeugt.

MPU soll reformiert werden

Teilnehmer der MPU sollen Protokolle künftig gegenzeichnen

Das Bundesverkehrsministerium hat die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu überarbeiten. Geplant sind Ton- oder Videoaufnahmen des sogenannten Idiotentests. Zudem sollen die Teilnehmer der MPU künftig Mitschriften und Protokolle gegenzeichnen.

In einem internen Vermerk heißt es: "Ziel ist die Sicherung von Einzelfallgerechtigkeit, Rechtsgleichheit, Qualität und Transparenz." Verkehrsstaatssekretär Andreas Scheuer (CSU) gegenüber Auto Bild: "Es darf nicht der Eindruck von Willkür entstehen."

Frankreich macht Alkoholtester zur Pflicht

Autofahrer müssen von Juli an einen Alkoholtester dabei haben

Von Juli an müssen Autofahrer auf Frankreichs Straßen ein Alkoholmessgerät mitführen. Diese neue Verordnung gilt laut Auto Club Europa (ACE) auch für ausländische Kraftfahrer, die nur vorübergehend in Frankreich unterwegs sind, etwa Urlauber. Nach vier Monaten Schonfrist muss jeder, der keinen Alkoholtester mitführt und in eine Verkehrskontrolle gerät, elf Euro Bußgeld zahlen.

Alkohol am Steuer ist in Frankreich Ursache für nahezu ein Drittel aller Verkehrsunfälle mit Todesfolge. Die neue Vorschrift ist Teil einer nationalen Kampagne für mehr Sicherheit auf den Straßen Frankreichs und soll an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen appellieren, sich selbst vor Fahrtantritt zu testen.

Regeln im Detail

Jeder Führer eines Fahrzeugs (Pkw, Lkw, Busse, Motorräder, mit Ausnahme von Mofas) muss ein unbenutztes Messgerät zur Feststellung des Atemalkohols dabei haben, dass jederzeit erreichbar im Fahrzeug deponiert ist (beispielsweise im Handschuhfach). Dieses Gerät ist bei Verkehrskontrollen auf Nachfrage vorzuzeigen.

Autofahrer dürfen  sowohl Einweg-Testgeräte als auch elektronische Geräte verwenden, die mit "NF" gekennzeichnet sind. Das Haltbarkeitsdatum darf wie beim Erste-Hilfe-Kasten nicht überschritten sein, andernfalls wird es von der Polizei nicht akzeptiert. Laut Handel sind die Geräte lediglich rund elf Monate haltbar.

Testgeräte beschaffen

Einweg-Testgeräte sind in Frankreich beispielsweise an Tankstellen, Raststätten, in Apotheken oder Supermärkten erhältlich. Ein Einmaltester kostet rund 1 Euro.

Promille-Grenze

Die zulässige Höchstgrenze der Blutalkoholkonzentration liegt wie in Deutschland bei 0,5 Milligramm pro Liter. Dies entspricht einer Alkoholkonzentration in der Atemluft von Milligramm pro Liter.

Defekter Kilometerzähler gestattet Rücktritt vom Kaufvertrag

Fahrzeugverkäufer müssen defekte Kilometerzähler als Mangel offenbaren

Ein Autokäufer hat das Recht, wegen eines nicht funktionierende Kilometerzählers vom Kaufvertrag zurücktreten, auch bei einem Gebrauchtwagen. Das hat das Landgericht Hamburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (AZ: 332 O 222/09) entschieden. Begründung: Der angezeigte Kilometerstand sei für die Bewertung eines Fahrzeugs von entscheidender Bedeutung.

Im konkreten Fall hatte der Händler einen gebrauchten Mercedes SL 500 im Ausland gekauft und selbst nach Deutschland überführt. Auf einem Internetportal war das Fahrzeug als „gut gepflegter Mercedes Benz SL 500 für Bastler“ beworben worden. Kurze Zeit nach dem Kauf bemerkte der Kläger die fehlerhafte Tachofunktion und wollte vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer berief sich darauf, dass der Wagen „ohne Garantie, Gewährleistung, Nachverhandlung und Rücknahme“ angeboten wurde.

Die Richter entschieden, dass ein funktionsfähiger Kilometerzähler zur „üblichen Beschaffenheit“ eines Gebrauchtwagens gehört. Dies gelte auch für ältere Pkw aus dem Ausland. Weder der versuchte Gewährleistungsausschluss des Händlers noch der Begriff des Fahrzeugs „für Bastler“ entbinden den Verkäufer von der Haftung. Das Gericht war überzeugt, dass der Händler den „offenbarungspflichtigen Mangel“ während der rund 1.200 Kilometer langen Überführung bemerkt haben muss, da der Tachostand um nur 18 Kilometer gestiegen war.

Wieder mehr Verkehrstote

Unfallstatistik zeigt: Zahl der im Straßenverkehr Getöteten ist 2011 um 9,4 Prozent gestiegen

Die jetzt vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten Unfallzahlen für 2011 zeigen: 3.991 Menschen sind 2011 im Verkehr ums Leben gekommen. Das sind 343 Getötete (9,4 Prozent) mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der Verletzten stieg um 5,5 Prozent auf rund 391.500.

Die Gesamtzahl der Unfälle ging 2011 jedoch um 2,8 Prozent auf 2,3 Millionen zurück. Vor allem die Unfälle mit ausschließlich Sachschaden nahmen um 4,0 Prozent auf 2,0 Millionen ab. Die Zahl der Zusammenstöße mit Personenschaden stieg dagegen um 6,0 Prozent auf rund 305.700.

Ursache: milde Witterung

Laut Destatis könnte die Witterung an der negativen Entwicklung schuld sein. Milde Wintermonate, ein trockener Frühling und ein lauer Herbst verführten zu überhöhter Geschwindigkeit. Außerdem waren mehr Fußgänger und Zweiradfahrer unterwegs. Vor allem im Dezember 2011 gab es viele Verkehrstote – mit 364 Opfern mehr als doppelt so viele wie im Dezember 2010 (181). Dies war der höchste Wert im Dezember seit 2007. Auch die Zahl der Verletzten stieg im Dezember stark um 35,4 Prozent auf rund 31.400.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) sprach sich angesichts dieser Zahlen für ein absolutes Alkoholverbot am Steuer aus. Für Fahranfänger solle eine verpflichtende Verlängerung des Lernzeitraumes eingeführt werden. Besonderes Augenmerk müsse laut DVR auf der Verkehrssicherheit von Landstraßen liegen, denn dort ereignen sich rund 60 Prozent aller tödlichen Unfälle.

Schlechte Noten für Billigreifen

Sommerreifentest 2012: Teuer ist meist besser als billiger

Frühlingshafte Vorboten kündigen es an: Nicht mehr lange, bis Autofahrer wieder auf Sommerreifen umstellen sollten. Als Orientierung dienen die Ergebnisse der neuen Reifentests von ACE und GTÜ sowie von ADAC und Stiftung Warentest. Unter der Lupe waren Nass- und Trockenhaftung, Handling, Abrollgeräusch und Rollwiderstand.

Die Testergebnisse zeigen: Wem Sicherheit wichtig ist, sollte lieber auf Billigprodukte aus dem Internet verzichten.

Testergebnisse von ACE und GTÜ

Der Auto Club Europa (ACE) und die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) machten bei 15 Sommerreifen in der weit verbreiteten Größe 205/55 R16 den Härtetest: Das Ergebnis: Mit dem Preis steigt auch die Qualität. Testsieger ist der teuerste Reifen Continental Premium Contact 5. Weit abgeschlagen ist der billigste Reifen Rotalla F 108. Zum Vergleich: Beim Abbremsen aus Tempo 100 bei Nässe würde ein „Rotalla-Wagen“ mit knapp 50 Stundenkilometern in den längst stehenden „Conti-Wagen“ krachen. Ähnlich schlecht schnitten die Billigreifen von Goodride und High Performer ab.

Die Preise für einen Satz handelsüblicher Sommerreifen reichen von rund 200 Euro bis zu mehr als 400 Euro – zuzüglich des Preises für die Montage. Doch in diesem Fall warnt der ACE vor falschem Geiz, denn so unterschiedlich wie der Preis, ist auch die Qualität der Reifen.

Ergebnisse des Sommerreifentests von ACE und GTÜ

Testergebnisse von ADAC und Stiftung Warentest

Gemeinsam mit der Stiftung Warentest hat auch der ADAC Sommerreifen geprüft. In der Spitzengruppe tummeln sich auch hier die teuren Premiummodelle. Sieger in der Größe 165/70 R14 T für Kleinstwagen sind Produkte von Continental und Michelin. Der Infinity Inf-030 erhält für sein Fahrverhalten bei Nässe die Note „mangelhaft“. Insgesamt gibt es aber mit fünf guten und neun befriedigenden Produkten eine große Auswahl.

Wirklich schlecht hat von der meistverkauften Reifengröße 205/55 R16 V bei Fahrzeugen der unteren Mittelklasse im Test keiner abgeschnitten. Auch hier siegt der Continental PremiumContact 5. Fünf von fünfzehn Modellen erzielen ein „gut“ – mit Ausnahme von Semperit allesamt Premium-Reifen. Die restlichen zehn erhalten das Urteil „befriedigend“, meistens wegen Schwächen auf nasser Fahrbahn.

Weil auch kleine SUVs immer beliebter werden, hat der ADAC die dort häufigste Reifengröße 215/65 R16 H getestet. Resultat: Zwei von sieben Modellen schneiden mit „gut“ ab. Ein „mangelhaft“ geht an den Sava Intensa SUV. Fazit des ADAC: Diese Sommerreifen sind für Fahrten abseits befestigter Straßen nur bedingt geeignet.

Ergebnisse des Sommerreifentests von ADAC und Stiftung Warentest

Tipp: Wer noch alte Sommerreifen in der Garage oder in der Werkstatt hat, sollte vor dem Wechsel prüfen, ob diese wirklich noch eine weitere Saison halten. Die Profiltiefe sollte mindestens vier Millimeter betragen. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, die Profis in der Werkstatt zu fragen.